Petition in Zeichnung - Jetzt erst recht!
Liebe Mitstreiterin, lieber Mitstreiter,
wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat die SPD einen erfolglosen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in den Landtag eingebracht. Gleichzeitig erreicht unsere Petition die 80%-Grenze und steht damit kurz vor ihrem Erfolg. Auch der Bund der Steuerzahler ist zwischenzeitlich mit einer eigenen Volksinitiative aktiv geworden. Kurz: Der Druck auf die Verantwortlichen steigt. Ich bitte Sie daher noch einmal, Ihre Freunde und Bekannten auf das Thema aufmerksam zu machen und alle Initiativen gegen die Strabs zu unterstützen. Je mehr Unterschriften wir sammeln können, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Landesregierung nachgibt.
Und nicht zu vergessen: Die Europawahlen stehen vor der Tür. Und auch wenn das eigentlich nichts mit der Politik in NRW zu tun hat, werden die Parteien genau hinsehen, wie viel Prozent sie vor Ort holen können. Also tut sicherlich ein wenig Säbelrasseln bei dem Politiker Ihres Vertrauens ganz gut, wenn er Ihnen beim nächsten mal auf dem Marktplatz einen Luftballon schenken möchte.
Zum Schluss noch eine Bitte: Wenn Sie mit der Strabs ein Schicksal verbindet und Sie bereit sind, vor die Kamera zu treten, kontaktieren Sie mich gerne. Auch mit solchen Aktionen können wir die Menschen auf die Ungerechtigkeit bei der Strabs aufmerksam machen. Und scheuen Sie sich nicht, mich anzuschreiben, wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen zum Thema haben.
Herzlichst Ihr
Sascha Mattern
Erster Vorsitzender der Landesvereinigung FREIE WÄHLER NRW
P.S.
Begründung
Straßenausbaubeiträge belasten Anlieger unverhältnismäßig und teilweise existenzbedrohend. Die Rechtsunsicherheit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage führt zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Der Erhebungsaufwand der Kommunen ist unverhältnismäßig hoch und vielfach unwirtschaftlich.
Durch die Erneuerung und Verbesserung der gemeindlichen Straßen ist kein erheblicher Sondervorteil für die angrenzenden Grundstückseigentümer zu sehen. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Somit entspricht die derzeitige gesetzliche Regelung nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deshalb ist es erforderlich, die Ermächtigungsgrundlage ersatzlos zu streichen und die Anlieger von Straßenausbaubeiträgen freizustellen, wie dies auch in anderen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg praktiziert wird.