Anlieger im Quartier Lönsweg sollen zahlen

Die Stadt Gescher hält an ihrer Einschätzung fest, dass es sich bei den Straßen im Quartier Lönsweg nicht um „historische Straßen“ handelt. Somit sollen die auszubauenden Straßen wie üblich nach der Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet werden.

Die Anlieger hatten eine Bescheinigung aus dem Jahr 1953 vorgelegt, die belegen soll, dass es sich hier um endgültig hergestellte Straßen handelt, die nicht erneut abgerechnet werden können. Nach einer rechtlichen Überprüfung durch eine Anwaltskanzlei ist das alte Dokument ein Musterformular, ausgestellt zu Finanzierungszwecken, das „keine bindende Verzichtserklärung der Stadt Gescher“ enthält. Folglich müsse abgerechnet werden. Das Thema steht Mittwoch im Bauausschuss auf der Agenda.